Rechtsprechung
BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher Dienst
- openjur.de
Anfechtung; außerordentliche Kündigung; politische Treuepflicht; öffentlicher Dienst
- Bundesarbeitsgericht
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher Dienst
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 626 Abs 1 BGB, § 123 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 KSchG, § 3 Abs 1 S 2 TV-L, Art 5 Abs 1 GG
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher Dienst - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründung einer personenbedingten Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers aufgrund des aktiven Eintretens für eine verfassungsfeindliche Partei oder deren Jugendorganisation (hier: NPD)
- bag-urteil.com
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher Dienst
- hensche.de
Anfechtung, Kündigung
- Betriebs-Berater
Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlicher Dienst - Fragerecht
- rewis.io
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher Dienst
- ra.de
- rewis.io
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher Dienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerdienstliche Aktivitäten für NPD und JN als Kündigungsgrund
- datenbank.nwb.de
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher Dienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- beck-blog (Kurzinformation)
NPD-Engagement ist auch im öffentlichen Dienst nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Kündigung des NPD-Aktivisten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außerdienstliche Aktivitäten für NPD und JN als Kündigungsgrund
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Außerdienstliche Aktivitäten für die NDP rechtfertigen nicht unbedingt eine Kündigung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Außerdienstliche Aktivitäten für NPD und JN als Kündigungsgrund
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Außerdienstliche Aktivitäten für NPD als Kündigungsgrund
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst - Fragerecht
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Außerdienstliche NPD-Aktivitäten
- haufe.de (Kurzinformation)
BAG kippt Kündigung eines NPD-Mitglieds im öffentlichen Dienst
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Außerdienstliche Aktivitäten für NPD und JN als Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur außerdienstlichen Aktivitäten für NPD und JN als Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur außerdienstlichen Aktivitäten für NPD und JN als Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen Verletzung der politischen Treuepflicht?
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Aktivitäten für NPD und JN als Kündigungsgrund?
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen außerdienstlicher Aktivitäten für die NPD
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mitgliedschaft in der NPD stellt noch keinen Kündigungsgrund dar
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.05.2011)
Kündigung im Öffentlichen Dienst: Gerichtssache NPDler-Rauswurf
Besprechungen u.ä. (2)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Gekündigtes NPD-Mitglied: Politische Gesinnung rechtfertigt noch keine Entlassung
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Unterstützung der NPD in der Freizeit kann eine Kündigung rechtfertigen
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 30.10.2008 - 8 Ca 142/08
- LAG Baden-Württemberg, 02.06.2009 - 14 Sa 101/08
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 36
- BB 2011, 2997
- DB 2011, 25
- NZA-RR 2012, 43
Wird zitiert von ... (86) Neu Zitiert selbst (36)
- BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82
Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten …
Auszug aus BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation oder wegen deren aktiver Unterstützung setzt voraus, dass durch einen darin liegenden Verstoß gegen die Treuepflicht eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, sei es im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .Sie führen aber nicht ohne Weiteres zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 63, 72; 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .
Entscheidend ist, inwieweit die außerdienstlichen politischen Aktivitäten in die Dienststelle hineinwirken und entweder die allgemeine Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers oder das konkrete Aufgabengebiet des Arbeitnehmers berühren (BAG 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - mwN, aaO) .
b) Allerdings können weder die auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT abgegebene Erklärung des Klägers vom 17. Juli 2003, noch die mit § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT wörtlich übereinstimmende Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit ihren allgemein gehaltenen Formulierungen dahin verstanden werden, dass allen Beschäftigten des beklagten Landes ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar den Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (grundlegend BAG 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 1 d der Gründe, BAGE 28, 62; seither st. Rspr. 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .
Anders als bei der Einstellung, für deren Unterbleiben es grundsätzlich genügt, dass allgemeine Zweifel an der Verfassungstreue begründet sind (BAG 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a aa der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) , obliegt es dem öffentlichen Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess, derartige Zweifel durch bestimmte, auf den Arbeitnehmer und seinen Aufgabenbereich bezogene Umstände zu konkretisieren und so zu verstärken.
Diese Pflicht wird erst durch ein Verhalten verletzt, das in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet ist, verfassungsfeindliche Ziele der Organisation aktiv zu fördern oder zu verwirklichen (BAG 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12; 12. März 1986 - 7 AZR 469/81 -) .
Ebenso wenig kommt es darauf an, ob eine Berücksichtigung des Schreibens schon deshalb nicht möglich ist, weil Grundlage der Beurteilung bereits eingetretener oder noch zu erwartender Vertragsverletzungen in erster Linie das Verhalten des Arbeitnehmers während der Dauer des Arbeitsverhältnisses sein muss (BAG 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a ee der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .
Erforderlich ist, dass eine konkrete Störung tatsächlich eingetreten ist (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 62, 256; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .
- BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - …
Auszug aus BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation oder wegen deren aktiver Unterstützung setzt voraus, dass durch einen darin liegenden Verstoß gegen die Treuepflicht eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, sei es im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .Sie führen aber nicht ohne Weiteres zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 63, 72; 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .
Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitgeber wahrzunehmen hat, welche Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, aaO) .
b) Allerdings können weder die auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT abgegebene Erklärung des Klägers vom 17. Juli 2003, noch die mit § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT wörtlich übereinstimmende Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit ihren allgemein gehaltenen Formulierungen dahin verstanden werden, dass allen Beschäftigten des beklagten Landes ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar den Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (grundlegend BAG 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 1 d der Gründe, BAGE 28, 62; seither st. Rspr. 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .
cc) Das Maß der einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes obliegenden Treuepflicht ergibt sich aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, der ihm laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sog. Funktionstheorie, vgl. BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 62, 256) .
Je nach Stellung und Aufgabenkreis kann er die Verfassung schon dadurch "wahren", dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpft (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256; 12. März 1986 - 7 AZR 468/81 - zu II 2 c der Gründe, RzK I 1 Nr. 10) .
Erforderlich ist, dass eine konkrete Störung tatsächlich eingetreten ist (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 62, 256; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .
- BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04
Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit
Auszug aus BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
b) Auch wenn zu den Eignungskriterien im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG die Verfassungstreue zählt, sind darauf bezogene Fragen nur zulässig, soweit die vorgesehene Funktion dies erfordert und rechtfertigt (vgl. BAG 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 - zu B II 1 b und 2 a der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5; 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - BAGE 28, 62; 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - BAGE 53, 137; Conze Fragerecht des öffentlichen Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Bewerbers bei der Vertragsanbahnung ZTR 1991, 99, 106 mwN) .Die Anfechtung war trotz vorangegangener Kündigung nicht ausgeschlossen (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 - zu B II 1 a der Gründe , AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5 ) .
Subjektive Werturteile genügen nicht (BAG 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 - AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5; 28. Februar 1991 - 2 AZR 357/90 - zu II 1 a der Gründe) .
- BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90
Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch …
Auszug aus BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Subjektive Werturteile genügen nicht (BAG 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 - AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5; 28. Februar 1991 - 2 AZR 357/90 - zu II 1 a der Gründe) .Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder aus sonstigen Gründen für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAG 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 - zu B II 2 der Gründe; 28. Februar 1991 - 2 AZR 357/90 - zu II 1 a der Gründe) .
Mit ihr würde vom Bewerber eine Wertung verlangt, die vorzunehmen Sache der einstellenden Behörde ist (BAG 28. Februar 1991 - 2 AZR 357/90 - zu II 1 b bb der Gründe) .
- BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …
Auszug aus BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Die dafür gegebenenfalls erforderlichen Feststellungen sind von dem zur Entscheidung berufenen Gericht eigenständig zu treffen (BVerfG 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - zu B II der Gründe, BVerfGE 39, 334; BAG 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu IV der Gründe, BAGE 28, 62; zur Verfassungsfeindlichkeit der NPD vgl. BVerwG 7. Juli 2004 - 6 C 17/03 - NJW 2005, 85) .b) Allerdings können weder die auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT abgegebene Erklärung des Klägers vom 17. Juli 2003, noch die mit § 8 Abs. 1 Satz 2 BAT wörtlich übereinstimmende Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit ihren allgemein gehaltenen Formulierungen dahin verstanden werden, dass allen Beschäftigten des beklagten Landes ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar den Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (grundlegend BAG 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 1 d der Gründe, BAGE 28, 62; seither st. Rspr. 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) .
b) Auch wenn zu den Eignungskriterien im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG die Verfassungstreue zählt, sind darauf bezogene Fragen nur zulässig, soweit die vorgesehene Funktion dies erfordert und rechtfertigt (vgl. BAG 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 - zu B II 1 b und 2 a der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5; 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - BAGE 28, 62; 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - BAGE 53, 137; Conze Fragerecht des öffentlichen Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Bewerbers bei der Vertragsanbahnung ZTR 1991, 99, 106 mwN) .
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Die dafür gegebenenfalls erforderlichen Feststellungen sind von dem zur Entscheidung berufenen Gericht eigenständig zu treffen (BVerfG 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - zu B II der Gründe, BVerfGE 39, 334; BAG 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu IV der Gründe, BAGE 28, 62; zur Verfassungsfeindlichkeit der NPD vgl. BVerwG 7. Juli 2004 - 6 C 17/03 - NJW 2005, 85) .Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 ("Radikalenerlass") - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 39, 334) .
bb) Dieser - weite - Umfang der das Beamtenverhältnis prägenden Treuepflicht lässt sich nicht schematisch auf Beschäftigte übertragen, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum öffentlichen Arbeitgeber stehen und denen in der Regel keine hoheitlichen Befugnisse übertragen sind (BVerfG 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - zu C I 7 b der Gründe, BVerfGE 39, 334) .
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08
Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht
Auszug aus BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Auf das dafür maßgebliche Motiv kommt es nicht an (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 61 = EzA BGB 2002 § 611 Abmahnung Nr. 5; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 145/07 - Rn. 24, BAGE 125, 208; 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - Rn. 22, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 52) .Diese können vom Arbeitgeber zur Begründung einer Kündigung herangezogen werden, die sowohl die neuen oder neu bekannt gewordenen Tatsachen als auch unterstützend die bereits abgemahnten Gründe erfasst, sofern sich daraus ein über das abgemahnte Verhalten hinausgehender Kündigungsgrund ergibt (BAG 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 61 = EzA BGB 2002 § 611 Abmahnung Nr. 5; 10. November 1998 - 2 AZR 215/88 - zu II 2 d bb der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18) .
- BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01
Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte
Auszug aus BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
a) Auszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass die falsche Beantwortung einer zulässigerweise gestellten Frage die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB begründen kann (zur Frage nach früherer MfS-Tätigkeit BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 234/01 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 101, 341) .Er muss die Zulässigkeit der Frage beurteilen können (BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 234/01 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 101, 341) .
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
Auszug aus BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Zwar wirkt die Anfechtung eines in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrags nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten einer Rückabwicklung grundsätzlich nur "ex nunc" (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349; 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - zu IV der Gründe, BAGE 41, 54) .Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Arbeitgeber; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 91, 349) .
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
Auszug aus BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Diese ist Bestandteil des Begriffs "Eignung" in Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 96, 171) .a) Auszugehen ist dabei von dem Grundsatz, dass die falsche Beantwortung einer zulässigerweise gestellten Frage die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB begründen kann (zur Frage nach früherer MfS-Tätigkeit BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - BVerfGE 96, 171; BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 234/01 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 101, 341) .
- BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
- BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters
- BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des …
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
- EGMR, 26.09.1995 - 17851/91
Radikalenerlaß
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07
Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07
Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht
- BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
- BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03
Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten - …
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Tarifauslegung
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 89.87
Lehrbeauftragter - Öffentliches Amt - Funktionsbezogene Treuepflicht - …
- EGMR, 22.11.2001 - 39799/98
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Lehrers wegen mangelnder persönlicher Eignung …
- BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks …
- OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06
Zurechnung als "unternehmensbezogenes Geschäft" bei Stellung eines Antrags auf …
- BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79
Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue
- BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
- BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
- BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 469/81
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 826/09
Außerordentliche Kündigung - Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen …
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung …
- BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07
Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden …
- LAG Baden-Württemberg, 02.06.2009 - 14 Sa 101/08
Kündigung wegen verfassungsfeindlicher Betätigung - Weiterbeschäftigung
- BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Diesen Personen fehlt die Eignung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 u.a. - BVerfGE 96, 171 ; BAG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - ZTR 2011, 739 Rn. 23; EGMR, Entscheidung vom 22. November 2001 - 39799/98 "Volkmer" - NJW 2002, 3087 ). - BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
Die Kündigungsschutzklage des Klägers war erfolgreich (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 -) .Soweit es einzelne von dessen Aktivitäten bereits in den Vorprozess eingeführt hatte, unterlagen sie dort mit Blick auf den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt keiner materiell-rechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 65, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) .
Die Regelung normiert für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine besondere politische Loyalitätspflicht (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 24 ff. mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) .
§ 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit seinen allgemein gehaltenen Formulierungen kann allerdings nicht so verstanden werden, dass alle Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einer beamtenähnlichen und damit gesteigerten Treuepflicht unterlägen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 26 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) .
Das Maß der einem Beschäftigten des öffentlichen Dienstes abzuverlangenden Loyalität gegenüber der Verfassung bestimmt sich vielmehr - bei verfassungskonformer Auslegung der Tarifvorschrift - nach der Stellung und dem Aufgabenkreis, der dem Beschäftigten laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sog. Funktionstheorie, BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 29 mwN, aaO) .
Auch Arbeitnehmer, die nur eine "einfache" politische Treuepflicht trifft, müssen aber ein Mindestmaß an Verfassungstreue insoweit aufbringen, als sie nicht darauf ausgehen dürfen, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 29, aaO; zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters in einem solchen Fall: OVG Lüneburg 12. Dezember 2007 - 17 LP 4/06 - Rn. 42, PersR 2008, 324) .
Handelt ein Arbeitnehmer diesen Anforderungen zuwider, kann dies ein Grund für eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung sein, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 22 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; Preis/Stoffels RdA 1996, 210, 221) .
Die Regelung beschreibt aber zugleich das notwendige Maß an Verfassungstreue, das ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mitbringen muss, um seine Arbeitsaufgaben vertragsgerecht zu erfüllen; mit diesen Anforderungen ist die Verfassungstreue Bestandteil des Begriffs "Eignung" in Art. 33 Abs. 2 GG (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - Rn. 20, BAGE 115, 296; siehe auch BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 96, 171) .
Zwar können Mitgliedschaft in und aktives Eintreten für eine solche Partei Indizien für eine fehlende Bereitschaft zur Verfassungstreue sein - unbeschadet des Parteienprivilegs und der nach Art. 21 Abs. 2 GG allein dem Bundesverfassungsgericht zukommenden Kompetenz, sie für verfassungswidrig zu erklären und zu verbieten (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 28, 62) .
Derartige Umstände führen aber selbst bei Arbeitnehmern, die gesteigerten Loyalitätsanforderungen unterliegen, nicht ohne Weiteres zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung (im Einzelnen: BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23, aaO; 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 63, 72; 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 62, 256) .
Die "einfache" politische Loyalitätspflicht verlangt von ihm lediglich die Gewähr, nicht selbst verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder aktiv zu unterstützen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 61, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 40, 1) .
Der Senat hat dies in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2011 (- 2 AZR 479/09 - Rn. 59, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) im Einzelnen dargelegt.
Auch stellen die sich aus § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L ergebenden Anforderungen an die Verfassungstreue eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSv. § 8 Abs. 1 AGG dar (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 38, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) .
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12
Anfechtung - ordentliche Kündigung
Von dem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist auch die Frage umfasst, ob das Arbeitsverhältnis am vorgesehenen Auflösungstermin noch bestanden hat und nicht durch einen während der Kündigungsfrist eingetretenen Umstand aufgelöst worden ist (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 18; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 81, 111) .Ob die Anfechtung durchgreift ist deshalb in aller Regel schon im Rahmen des Kündigungsschutzantrags zu überprüfen (vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19) .
Das gilt unabhängig davon, ob der Anfechtung Wirkung "ex nunc" beizulegen wäre oder ob diese auf den Zeitpunkt einer Anfang Dezember 2010 erfolgten Freistellung des Klägers und einer damit einhergehenden "Außerfunktionsetzung" des Arbeitsverhältnisses zurückwirken würde (vgl. dazu BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19; 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349) .
a) Die Anfechtung war trotz der Kündigungserklärung nicht ausgeschlossen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 40; 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 - zu B II 1 a der Gründe) .
Entsprechendes gilt, soweit dem Arbeitnehmer bei der Einstellung vom künftigen Arbeitgeber vorformulierte Erklärungen abverlangt werden, die sich auf Vorstrafen und/oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren beziehen (für Erklärungen zur "Verfassungstreue" eines Bewerbers vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 45) .
Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände entweder dem Bewerber die Erfüllung seiner vorgesehenen arbeitsvertraglichen Leistungspflicht von vornherein unmöglich machen oder doch seine Eignung für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz entscheidend berühren (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 25; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 41; jeweils mwN) .
Dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 270/11 - Rn. 26; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43; jeweils mwN) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
Kündigung - Präsentieren eines Hakenkreuzes während der Arbeitszeit - Mitarbeiter …
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 12. Mai 2011 (2 AZR 479/09) sei schon fraglich, ob dem Kläger überhaupt eine gesteigerte politische Treuepflicht abverlangt werden könne. - BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14
Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist
(a) Von einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist regelmäßig auch das Begehren umfasst festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt noch bestanden hat (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 17; 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 18) . - LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer …
Auch das Engagement für eine nicht verbotene, gleichwohl verfassungsfeindliche Organisation kann kündigungsrechtlich beachtlich sein (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 21 mwN, betreffend einen Beschäftigten im öffentlichen Dienst) .Eine solche Beeinträchtigung liegt nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf oder der Betriebsfrieden durch das innerbetriebliche oder außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers "abstrakt" oder "konkret" gefährdet ist, sondern nur dann, wenn insoweit eine konkrete Störung tatsächlich eingetreten ist (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 22 und 71 mwN;… 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - Rn. 27 ff.) .
Die Beklagte hat nicht dargetan, dass die vermuteten Aktivitäten des Klägers und dessen Stellung als Arbeitnehmer der Beklagten in der Bevölkerung bekannt geworden wären und konkrete Wirkungen gezeitigt hätten (vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 75 zur Darlegung eines Ansehensverlustes in der Bevölkerung) .
Entscheidend ist, inwieweit die außerdienstlichen Aktivitäten in den Betrieb hineinwirken und entweder die allgemeine Aufgabenstellung des Arbeitgebers oder das konkrete Aufgabengebiet des Arbeitnehmers berühren (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23;… 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 20, jeweils zur Verfassungstreue eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst und politische Aktivitäten in der NPD; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe) .
Dazu bedarf es der Darlegung konkreter, auf den Arbeitnehmer bezogener Umstände, die geeignet sind, ein aktives Eintreten für verfassungsfeindliche Ziele der Partei hinreichend zu individualisieren (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 62) .
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10
Befristung und Maßregelungsverbot
Es kann daher auf sich beruhen, ob die Zugehörigkeit zu einer Partei oder das Eintreten für deren Ziele das in § 1 AGG genannte Diskriminierungsmerkmal der Weltanschauung betrifft (ebenfalls offengelassen von BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 38, NZA-RR 2012, 43, vgl. dort auch die Ausführungen in Rn. 28 zu den politischen Grundrechten der Freiheit der Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG und der Freiheit, sich in einer Partei politisch zu betätigen, aus Art. 21 Abs. 1 GG; vgl. zu der Kontroverse um den Weltanschauungsbegriff des § 1 AGG zB Annuß BB 2006, 1629, 1631; ErfK/Schlachter 11. Aufl. § 1 AGG Rn. 8; Wisskirchen/Bissels NZA 2007, 169, 172 f.; zu dem Grundrecht auf Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses aus Art. 4 Abs. 1 GG noch vor Inkrafttreten des AGG BVerwG 7. Juli 2004 - 6 C 17.03 - zu 3 c ee der Gründe, NJW 2005, 85) . - ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20
Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren
Der Ausbildungsvertrag der Parteien vom 24. Mai 2018 ist nicht gemäß § 142 Abs. 1 BGB von Anfang an oder ab dem Zeitpunkt der Anfechtungserklärung (zur "ex-nunc"-Wirkung der Anfechtung bereits in Vollzug gesetzter Arbeitsverhältnisses vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 19) nichtig . - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Dessen hätte es bedurft, da die Darlegung der bloßen Möglichkeit einer Störung eine verhaltensbedingte Kündigung nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 71 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) . - LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20
Personenbedingte Kündigung - Lehrer mit Tätowierung aus dr rechtsextremen Szene - …
Die Verfassungstreue ist Bestandteil des Begriffs "Eignung" in Art. 33 Absatz 2 GG (BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 23 unter Hinweis auf BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94, 1 BvR 195/95 und 1 BvR 2189/95, NJW 1997, 2307).Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitgeber wahrzunehmen hat, welche Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat (BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 23; BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614).
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung hat der Kläger zudem im Zusammenhang mit seiner Einstellung abgegeben (BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 25).
Allerdings folgt aus § 3 Absatz 1 Satz 2 TV-L nicht, dass allen Beschäftigten des beklagten Landes ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar einem Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (vgl. grundlegend: BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74, BAGE 28, 62 zu III. 1. d); BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614; BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 26).
Das Maß der einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes obliegenden Treuepflicht ergibt sich aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, der ihm laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sogenannte Funktionstheorie, BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 29; BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87, NZA 1990, 614).
Lehrer sind Beschäftigte, an deren Verfassungstreue wegen ihrer Tätigkeit die gleichen oder zumindest ähnlichen Anforderungen zu stellen sind wie an die von in vergleichbarer Stellung beschäftigten Beamten (BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 31).
Sofern anzunehmen wäre, dass der öffentliche Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess Zweifel an der Verfassungstreue durch bestimmte, auf den Arbeitnehmer und seinen Aufgabenbereich bezogene Umstände konkretisieren müsse, so kann dafür das dienstliche und außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers von Bedeutung sein, jedoch auch das persönliche Verfassungsverständnis des Arbeitnehmers und das Fehlen der Bereitschaft, sich von den verfassungsfeindlichen Zielen zu distanzieren (BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, NZA-RR 2012, 43 Rn. 31; BAG, NJW 1990, 1196).
- DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19
Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen
- LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges …
- LAG Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 10 Sa 66/21
Verhaltensbedingte Kündigung - politische Loyalitätspflicht - Polizei
- BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11
Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht …
- BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18
Arbeitnehmerstatus - Übersetzer
- LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17
Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses - arglistige Täuschung - Fragerecht des …
- BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit
- BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11
Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt
- BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15
Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
- LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20
Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag - …
- ArbG Mannheim, 19.05.2015 - 7 Ca 254/14
Kinderbetreuung: Hort darf rechtsradikalen Erzieher rausschmeißen
- LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Außerordentliche Kündigung; Verfassungstreue; Ordnungsdienst; Kommune; …
- LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Personenbedingte Kündigung; mangelnde Eignung
- LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
Anfechtung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrererin wegen Verschweigens des …
- OLG München, 18.11.2015 - 7 U 4851/14
Kündigung, Handelsvertreter
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 26 Sa 356/15
Verhältnis Kündigung/Anfechtung - Wahrung der Frist des § 4 KSchG durch …
- ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2017 - 8 Sa 353/16
Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher …
- ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 14 Ca 564/20
Ordentliche Kündigung - mangelnde Eignung - fehlende Verfassungstreue - Polizist
- BVerwG, 16.05.2019 - 3 C 19.17
Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei …
- LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21
Überprüfung einer personenbedingten Kündigung Loyalitätspflichten der …
- LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13
Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
Außerordentliche Kündigung - freiheitlich demokratische Grundordnung - …
- LAG Köln, 20.01.2012 - 3 Sa 408/11
Außerordentliche Kündigung; Vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes; Aufladen …
- OVG Thüringen, 18.12.2020 - 2 EO 727/20
Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen …
- LG Berlin, 26.09.2017 - 67 S 166/17
Wohnraummiete: Kündigungsverzicht bei Ausspruch einer befristeten (Ab-)Mahnung; …
- ArbG München, 19.04.2018 - 31 Ca 9716/17
- LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 16 Sa 43/15
Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kündigung wegen fehlender …
- VG Gelsenkirchen, 05.09.2023 - 4 L 1374/23
Widerruf Lehrauftrag
- LAG Hamburg, 16.12.2014 - 4 Sa 40/14
Anfechtung - Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung - Wegfall der …
- LAG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - 19 Sa 67/10
- VG Würzburg, 30.03.2020 - W 1 E 20.460
Keine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund …
- LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
Abmahnungsentfernungsanspruch - außerordentliche, hilfsweise ordentliche …
- VG Würzburg, 10.11.2020 - W 1 K 20.449
Keine Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen Mitgliedschaft in …
- ArbG Hamburg, 18.09.2013 - 27 Ca 207/13
Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Loyalitätspflichtverletzung - …
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 586/18
Betriebsteilübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen …
- OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 253/21
Rücknahme der Ernennung; Chat-Beiträge
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2018 - 3 Sa 137/18
Vorliegen Arbeitsverhältnis - Modelvertrag - Befristung - Sittenwidrigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 10 Sa 375/13
Schadenersatz und Geldentschädigung wegen Mobbing - Supervision
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2022 - 5 Sa 358/21
Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Abmahnung als …
- AG Gelnhausen, 29.05.2019 - 44 OWi 2545 Js 3379/19
Keine Geschwindigkeitsmessungen durch an Gemeinde "überlassenen" Arbeitnehmer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2019 - 5 Sa 311/18
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Aufrechnung gegen Arbeitsentgelt
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 647/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 648/18
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
Anfechtung Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung - Anwendbarkeit …
- VGH Bayern, 06.06.2023 - 19 ZB 22.2560
Widerruf der Zulassung zur Durchführung von allgemeinen Integrationskursen und …
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 729/18
Betriebsteilübergang und identitätswahrende Fortführung der wirtschaftlichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2021 - 7 Sa 383/20
Kündigungsverzicht durch vorausgegangene Abmahnungen
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2020 - 5 Sa 206/19
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen Täuschung
- LAG Hamburg, 01.03.2017 - 5 Sa 65/16
AGB-Kontrolle eines Abwicklungsvertrages - Freistellung als angemessener …
- LAG Köln, 01.10.2014 - 12 Sa 269/14
Verhaltensbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 652/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 634/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 651/18
Merkmale eines Betriebsteilübergangs bei einem Luftverkehrsunternehmen
- VG Berlin, 18.04.2018 - 28 K 6.14
Benachteiligung/Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion und der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 5 Sa 217/19
Aufhebung eines Arbeitsvertrags wegen Täuschung über Lehrbefähigung
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2020 - 4 S 65.19
Vorzeitige Beendigung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes bei Zeigen von …
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 653/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 742/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 745/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 649/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 743/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 748/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 744/18
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 747/18
- VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
Entlassung eines Soldaten auf Zeit
- LAG Düsseldorf, 10.04.2019 - 4 Sa 746/18
- LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 573/14
Zulässigkeit wiederholter Befristung der Arbeitsverhältnisse einer angestellten …
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
- LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 572/14
Einzelfall einer wirksamen (mittelbaren) Vertretungsbefristung im Schulbereich, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2022 - 8 Sa 160/21
Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast bei Arbeitnehmerhaftung
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 11/21
Zeugenbeweis beim Zugang eines Kündigungsschreibens
- EGMR, 29.11.2022 - 80450/17
GODENAU v. GERMANY
- ArbG Suhl, 12.07.2022 - 2 Ca 258/22
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Verunstaltung von Plakaten
- ArbG Wiesbaden, 26.05.2021 - 11 Ca 736/20
Arbeitnehmerabmahnung kein konkludenter Verzicht auf ordentliche Kündigung
- ArbG Suhl, 04.07.2023 - 2 Ca 471/22
Anfechtung - Immunisierungsstatus - Entgeltfortzahlung - Tätigkeitsverbot